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So setzen Eltern Unterhaltszahlungen für Kinder über 25 ab!

10.07.2025
Oft unterstützen die Eltern ihre erwachsenen Kinder länger finanziell als nur bis zum 25. Geburtstag. Zwar entfallen ab dem Zeitpunkt das Kindergeld, der Kinderfreibetrag und der Ausbildungsfreibetrag. Doch Eltern können von einem anderen Steuervorteil profitieren. Ihre Unterhaltszahlungen zählen in der Einkommensteuererklärung zu den außergewöhnlichen Belastungen und lassen sich von der Steuer absetzen. Bis zu 1.008 Euro pro Monat als außergewöhnliche Belastungen Über 83 Prozent der Studierenden sind laut CHE Centrum für Hochschulentwicklung auf das Geld ihrer Eltern angewiesen, weil sie keine staatlichen Hilfen wie BAföG, Stipendien oder Studienkredite erhalten. Die gute Nachricht: Unterhaltspflichtige Eltern können im Jahr 2025 für ihr Kind nach dem 25. Geburtstag bis zu 12.096 Euro (1.008 Euro pro Monat) steuerlich geltend machen - das sind 312 Euro mehr als im Jahr 2024. Das entspricht in der Regel dem Unterhaltssatz von 990 Euro inklusive 440 Euro Wohnkosten, den Eltern laut Düsseldorfer Tabelle 2025 ihren auswärts Studierenden zahlen müssen - zumindest, solange sie nicht verheiratet sind. Zusätzlich berücksichtigt das Finanzamt die übernommenen Basisbeiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung. Eigene Einkünfte und Bezüge mindern den Höchstbetrag Oft muss der Nachwuchs nebenbei jobben, um das Studium zu finanzieren. Das sollten Eltern unbedingt einkalkulieren. Denn eigene Einkünfte und Bezüge des Unterhaltsempfängers über 624 Euro im Jahr mindern den Höchstbetrag beim Unterhaltsabzug. Einkünfte sind zum Beispiel das Gehalt - auch aus Minijobs. Davon gehen 1.230 Euro Arbeitnehmerpauschbetrag ab oder tatsächlich höhere Werbungskosten. Bezüge sind zum Beispiel staatliche Zuschüsse wie BAföG, vermindert um 180 Euro Kostenpauschale. Beispiel: Der 26-jährige Jonas studiert auswärts. Seine Eltern überweisen ihm monatlich 1.000 Euro und übernehmen 144 Euro Basisbeiträge in der Kranken- und Pflegeversicherung. In den Semesterferien arbeitet der Student und verdient insgesamt 6.000 Euro. Davon werden nach Abzug von 1.230 Euro (Arbeitnehmer-Pauschbetrag) und 624 Euro (Anrechnungs-Freibetrag) insgesamt 4.146 Euro angerechnet. Im Ergebnis können die Eltern von den 12.000 Euro Unterhalt nur 7.854 Euro zuzüglich 1.728 Euro Basisbeiträge in 2025 absetzen. Achtung: Das Finanzamt fragt auch nach dem Vermögen des Unterhaltsempfängers. Dieses darf nicht mehr als 15.500 Euro (sogenanntes Schonvermögen) betragen. Angesparte und nicht verbrauchte Unterhaltsleistungen zählen allerdings erst nach Ablauf des Kalenderjahres zum Vermögen (BFH, Az. VI R 21/21). Ab 2025 keine Barzahlungen mehr anerkannt Wichtig zu wissen: Eltern müssen den Unterhalt immer für den jeweiligen Monat im Voraus zahlen und generell per Überweisung. Barzahlungen erkennt das Finanzamt seit Januar 2025 nicht mehr an. Auch übernommene Miete zählt als Unterhalt. Gehört jedoch das Kind noch zum Haushalt, können Eltern den Unterhaltshöchstbetrag ansetzen, ohne Kosten nachzuweisen. (Pressemitteilung Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V.)


Original-Quelle: stb-aktuell.de

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Urlaub im Minijob

10.07.2025
Bezahlten Urlaub gibt es auch im Minijob. Aber wie viele freie Tage stehen Minijobberinnen und Minijobbern zu? Was gilt bei unregelmäßiger Arbeitszeit? Und wie wirkt sich Urlaubsgeld auf den Minijob aus? In diesem Artikel werden die wichtigsten Regelungen erklärt und die häufigsten Fragen zum Thema Urlaub beantwortet. Gesetzlicher Urlaubsanspruch für Beschäftigte Gibt es auch im Minijob einen Anspruch auf Urlaub? Ja! Auch Minijobberinnen und Minijobber haben Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Der gesetzliche Mindesturlaub richtet sich nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). Bei einer 6-Tage-Woche: 24 Urlaubstage im Jahr Bei einer 5-Tage-Woche: 20 Urlaubstage im Jahr Gibt es einen Tarifvertrag, kann dieser mehr Urlaub vorsehen. Dann gilt der tarifliche Anspruch. Wichtig zu wissen: Entscheidend ist nicht die Zahl der Stunden, sondern die Anzahl der Arbeitstage pro Woche. Dürfen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber den Urlaubszeitraum festlegen? Grundsätzlich sollten Minijobberinnen und Minijobber ihren Urlaub selbst planen können. In Ausnahmefällen - etwa bei Betriebsferien - kann die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber festlegen, wann der Urlaub genommen werden muss. Dabei muss jedoch ein Teil des Jahresurlaubs frei planbar bleiben. Was passiert mit nicht genommenem Urlaub? Der Urlaub sollte im laufenden Kalenderjahr genommen werden. Eine Übertragung ins nächste Jahr ist nur möglich, wenn beispielsweise dringende betriebliche oder persönliche Gründe vorliegen. Nicht in Anspruch genommener Urlaub verfällt sonst zum 31. März des Folgejahres. Der Minijob wird ausschließlich am Wochenende ausgeübt. Besteht dann auch ein Urlaubsanspruch? Ja! Auch wer nur am Wochenende arbeitet, hat einen Urlaubsanspruch. Entscheidend ist, an wie vielen Tagen pro Woche gearbeitet wird, nicht an welchen. Wichtig: Minijobberinnen und Minijobber müssen Urlaubstage weder vor- noch nacharbeiten. Urlaubsberechnung im Minijob Wie wird der Urlaubsanspruch berechnet? Viele Minijobberinnen und Minijobber arbeiten nur an bestimmten Tagen pro Woche. Deshalb wird der Mindesturlaub je nach Anzahl der Arbeitstage pro Woche berechnet: Anzahl der individuellen Arbeitstage pro Woche × 24 Tage Mindesturlaub : 6 Arbeitstage pro Woche Hier geht es zu einer Beispiel-Berechnung. Wie wird der Urlaubsanspruch bei unregelmäßigen Arbeitstagen berechnet? Arbeiten Minijobberinnen und Minijobber unterschiedlich oft in der Woche, wird der Urlaubsanspruch anhand der tatsächlichen Arbeitstage pro Jahr berechnet. Der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch lässt sich dann wie folgt berechnen: Urlaubsanspruch pro Jahr x Anzahl der individuellen Arbeitstage pro Jahr : 260 bzw. 312 Wird im Unternehmen allgemein an 5 Tagen in der Woche gearbeitet, wird von insgesamt 260 Arbeitstagen im Jahr ausgegangen. Bei einer Sechs-Tage-Woche werden 312 Arbeitstage im Jahr angesetzt. Verbleibt bei der Berechnung ein Bruchteil, der mindestens einen halben Urlaubstag ergibt, wird er auf einen vollen Urlaubstag aufgerundet. Beispiele zur Berechnung des Urlaubsanspruchs und weitere Infos gibt es im Magazin-Artikel "Urlaub im Minijob - so wird er berechnet". Was gilt bei Beginn oder Ende der Beschäftigung mitten im Jahr? Beginnt oder endet der Minijob während eines laufenden Jahres, beträgt der Urlaubsanspruch anteilig 1/12 des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat der Beschäftigung. Auszahlung des Urlaubs im Minijob Muss nicht genommener Urlaub ausgezahlt werden? Kann Urlaub im Minijob nicht in Anspruch genommen werden, stellt sich die Frage, ob alternativ ein finanzieller Ausgleich erfolgen kann. Doch so einfach ist das nicht! Eine Abgeltung des Urlaubs während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses ist im Bundesurlaubsgesetz nicht vorgesehen. Der Urlaub sollte im laufenden Kalenderjahr in Anspruch genommen werden, denn er dient zur Erholung. Diesen Zweck erfüllt eine Urlaubsabgeltung nicht. Anders ist es, wenn das Arbeitsverhältnis unerwartet endet und Urlaubstage nicht mehr in Anspruch genommen werden können. Dann müssen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber diesen entsprechend abgelten. Das bedeutet, dass die nicht genommenen Urlaubstage am Ende der Beschäftigung ausgezahlt werden müssen. Krankheit im Urlaub Was passiert bei Krankheit während des Urlaubs? Erkranken Minijobberinnen und Minijobber während ihres Urlaubs, muss der Arbeitgeber unverzüglich über die ärztlich bescheinigte Arbeitsunfähigkeit informiert werden. Dann gehen die Urlaubstage nicht verloren. Die Tage der Arbeitsunfähigkeit werden später als Urlaubstage wieder gutgeschrieben. Urlaubsentgelt und Urlaubsgeld im Minijob Was ist der Unterschied zwischen Urlaubsentgelt und Urlaubsgeld? Während des Urlaubs muss der Lohn weitergezahlt werden - als sogenanntes Urlaubsentgelt. Das ist gesetzlich im Bundesurlaubsgesetz geregelt. Zusätzlich kann es Urlaubsgeld geben - als freiwillige Zahlung zum Urlaub. Wie wird das Urlaubsentgelt im Minijob berechnet? Die Höhe des Urlaubsentgelts richtet sich nach dem durchschnittlichen Verdienst der letzten 13 Wochen vor Urlaubsbeginn. Zahlungen für Überstunden, die der Minijobber oder die Minijobberin während der Urlaubszeit verrichtet hätte, werden bei der Berechnung der Höhe des Urlaubsentgelts nicht berücksichtigt. Gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf Urlaubsgeld? Auf Urlaubsgeld gibt es keinen gesetzlichen Anspruch, sondern es ist eine freiwillige Leistung der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers. Es kann auch Teil einer tariflichen Regelung sein. Entsprechende Vereinbarungen sind im Arbeitsvertrag zu finden. Was passiert, wenn durch die Zahlung von Urlaubsgeld die Verdienstgrenze überschritten wird? Wird die durchschnittliche monatliche Verdienstgrenze von 556 Euro mit der Zahlung des Urlaubsgelds überschritten, wird der Minijob sozialversicherungspflichtig. Deshalb ist es wichtig, dass Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bereits ein vereinbartes oder geplantes Urlaubsgeld in die vorausschauende Ermittlung der Verdienstgrenze mit einbeziehen. Unbezahlter Urlaub im Minijob Was gilt bei unbezahltem Urlaub im Minijob? Unbezahlter Urlaub kann zwischen Arbeitgeberin oder Arbeitgeber und der beschäftigten Person auf freiwilliger Basis vereinbart werden. Eine entsprechende Vereinbarung sollte zweckmäßigerweise schriftlich erfolgen. Unterstützende Inhalte bei der Minijob-Zentrale Die Minijob-Zentrale bietet auf ihrer Internetseite einen Urlaubsrechner an. Damit kann der Urlaubsanspruch schnell und einfach berechnet werden. (Beitrag im Online-Magazin der minijob-zentrale)


Original-Quelle: stb-aktuell.de