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Die wichtigsten Fakten zum Deutschlandticket

01.04.2025
Das Deutschlandticket wurde eingeführt, um eine erschwingliche und unkomplizierte Nutzung des Öffentlichen Nahverkehrs zu ermöglichen. Auch für Beschäftigte im Minijob kann es eine interessante Option sein - vor allem, wenn Arbeitgeber einen Zuschuss leisten. Hier sind die zentralen Eckpunkte: Das Deutschlandticket kostet derzeit 58 Euro pro Monat. Es ermöglicht die Nutzung aller Öffentlichen Nah- und Regionalverkehrsmittel in Deutschland. Das Deutschlandticket kann auch als Jobticket angeboten werden. Ein Rahmenvertrag mit einem Verkehrsunternehmen ermöglicht es Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern, einen Rabatt von 5 Prozent auf den aktuellen Ticketpreis (2,90 Euro) für ihre Mitarbeiter zu erhalten. Dafür müssen Sie einen Zuschuss von mindestens 25 Prozent zum Ticket leisten - also mindestens 14,50 Euro. Alternativ können Minijobberinnen und Minijobber das Ticket selbst abonnieren und über die Lohnabrechnung einen Fahrkostenzuschuss erhalten Doch wie wirken sich solche Zuschüsse auf die Verdienstgrenze im Minijob aus? Zuschüsse und Verdienstgrenze - worauf ist zu achten? Wer in einem Minijob arbeitet, darf durchschnittlich im Monat maximal 556 Euro verdienen (Stand: 2025). Wird diese Grenze regelmäßig überschritten, liegt kein Minijob mehr vor, sondern eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Diese Grenze bezieht sich in der Regel auf den Gesamtbetrag - also sowohl auf den eigentlichen Verdienst als auch auf mögliche Zusatzleistungen des Arbeitgebers, wenn sie zum Arbeitsentgelt zählen. Zählen Zuschüsse zum Deutschlandticket als Zusatzleistungen? Zuschüsse zum Deutschlandticket sind zusätzliche Leistungen der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers. Diese sind steuerfrei, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind: - Der Zuschuss wird im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses gewährt. - Die Zahlung des Zuschusses - entweder in Form eines Jobtickets oder als Fahrkostenzuschuss - erfolgt zusätzlich zum laufenden Verdienst. - Der Zuschuss wird maximal bis zur Höhe der tatsächlichen Kosten des Ticktes gezahlt. Das Ticket kann dann für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte, aber auch für alle weiteren Fahrten im Öffentlichen Personennahverkehr genutzt werden. Steuerfrei gleich Beitragsfrei? Ja! Sind die Bedingungen erfüllt, ist der Zuschuss nicht nur steuerfrei, sondern auch beitragsfrei. Das bedeutet: Der Zuschuss zählt in der Sozialversicherung nicht zum Verdienst und muss auch nicht bei der Einhaltung der Verdienstgrenze im Minijob berücksichtigt werden. Bei der Berechnung der Abgaben müssen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber den Wert des Zuschusses oder des Tickets nicht berücksichtigen. Es fallen darauf keine Sozialversicherungsbeiträge an. Auch die Umlagen U1 und U2 oder die Insolvenzgeldumlage müssen nicht gezahlt werden. Wichtig zu beachten: Die Steuerfreiheit entfällt, wenn das Deutschlandticket durch Umwandlung eines Teils des Verdienstes finanziert wird - der Zuschuss muss zwingend zusätzlich zum laufenden Verdienst gezahlt werden. So funktioniert das Jobticket in der Praxis In einem Betrieb verdienen Minijobber 556 Euro im Monat - also genau den zulässigen Höchstbetrag. Der Arbeitgeber stellt zusätzlich das Deutschlandticket als Jobticket zur Verfügung. Er leistet einen Zuschuss von 30 Euro monatlich. Monatlicher Verdienst: 556 Euro Monatlicher Zuschuss zum Ticket: 30 Euro Gesamtbetrag: 586 Euro Da der Zuschuss steuer- und beitragsfrei ist, weil er die Kosten für das Deutschlandticket nicht übersteigt, bleibt die Minijob-Grenze von 556 Euro unberührt. Der Minijob bleibt bestehen und der Arbeitgeber muss keine zusätzlichen Sozialabgaben zahlen. Vorteile für Minijobber und Arbeitgeber Für Minijobber: - Zusätzliche Unterstützung für Fahrtkosten, ohne die Verdienstgrenze zu überschreiten. - Steuer- und sozialversicherungsfreie Leistung vom Arbeitgeber. - Günstige und unkomplizierte Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs deutschlandweit. Für Arbeitgeber: - Attraktives Zusatzangebot zur Mitarbeiterbindung. - Einsparungen durch Steuer- und Abgabenfreiheit. - Positive Wirkung auf das Betriebsklima und nachhaltige Mobilität. Fazit: Deutschlandticket als attraktive Zusatzleistung Das Deutschlandticket kann eine sinnvolle Ergänzung für Minijobberinnen und Minijobber sein - besonders, wenn Arbeitgeber einen Zuschuss leisten. Solange dieser zusätzlich gezahlt wird, bleibt er steuer- und sozialabgabenfrei und hat keine Auswirkungen auf die Verdienstgrenze. Arbeitgeber profitieren ebenfalls, da sie eine attraktive Zusatzleistung bieten können, ohne zusätzliche Abgaben zu leisten. Weitere Informationen Weitere Informationen zum Deutschlandticket finden Sie im Fragen- und Antworten-Katalog der Bundesregierung oder auf der Internetseite von Verkehrsunternehmen bzw. -verbunden. (Beitrag im Online-Magazin der minijob-zentrale vom 06.03.2025)


Original-Quelle: stb-aktuell.de

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Gesetzliche Neuregelungen: Was ändert sich im März 2025?

01.04.2025
Die Honorar-Bedingungen für Hausärzte werden verbessert. Der Mindestlohn in der Leiharbeit steigt. Kommt es zu Stromspitzen, gibt es Änderungen für Betreiber neuer Photovoltaik-Anlagen. Die gesetzlichen Neuregelungen im März im Überblick. Mehr Direktvermarktung von Solarstrom Bei Stromspitzen und negativen Preisen erhalten Betreiber neuer Photovoltaik-Anlagen keine staatliche F&oerderung mehr. Stattdessen sollen sie ihren Solarstrom leichter selbst vermarkten k&oennen. für einen flexibleren Betrieb von Biogasanlagen und ihre Anschlussförderung sorgen Änderungen im EEG. Weitere Informationen zum Energiewirtschaftsrecht Treibhausgas-Emissionshandel Der Europäische Emissionshandel gilt bislang vor allem für Energieunternehmen und die energieintensive Industrie, ab 2027 auch für den Gebäude- und Verkehrssektor. Das Gesetz zur Anpassung und Umsetzung der EU-Reform zum Emissionshandel ist am 6. März in Kraft getreten. Weitere Informationen zum EU-Emissionshandel Hausarztberuf soll attraktiver werden Das Gesetz, dass die kommunale Gesundheitsversorgung stärkt, ist nun in Kraft. Das bedeutet bessere Arbeitsbedingungen für Hausärztinnen und -ärzte und mehr Zeit für Patientinnen und Patienten. Weitere Informationen zur Gesundheitsversorgung Beschäftigte in der Leiharbeit erhalten mehr Geld Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter erhalten seit 1. März 2025 mehr Geld: Der Mindestlohn ist von 14,00 Euro auf 14,53 Euro gestiegen. Diese Lohnuntergrenze gilt auch für Beschäftigte, die für Verleiher mit Sitz im Ausland arbeiten. Weitere Informationen zur Verordnung über Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerberlassung (Mitteilung bundesregierung-online)


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